• Innen und Sport
    • Familien, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
    • Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
    • Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
    • Justiz
    • Finanzen
    • Staatskanzlei
  • Leichte Sprache
  • ZUR HAUPTNAVIGATION
  • ZUR SUCHE
  • ZUM INHALT
Link zur Startseite
  • Startseite Kampagne
  • Das Programm
    • Das Programm
    • Auftrag / Meilensteine
    • Ziele
    • Organisation
    • Stellenausschreibung
  • eJustice
    • eJustice
    • Rechtliche Grundlagen
      • Rechtliche Grundlagen
      • eRV
      • eAkte
    • Elektronischer Rechtsverkehr
    • Elektronische Akte
      • Elektronische Akte
      • Software
      • technische Ausstattung
    • digitale Serviceangebote
  • Behörden / Berufsträger
    • Behörden / Berufsträger
    • Behörden
    • Berufsträger
    • andere professionelle Prozessbeteiligte
  • News
  • Justiz Intern
  • Startseite
  • Behörden / Berufsträger
  • Berufsträger

Rechtsanwälte:

Bereits seit dem 1. Januar 2017 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich beim elektronischen Schutzschriftenregister einzureichen (§ 49c BRAO).

Am 3. September 2018 wurde das besondere Anwaltspostfach (kurz: beA) durch die Bundesrechtsanwaltskammer wieder in Betrieb genommen. Rechtsanwälte sind nunmehr verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die die Gerichte über das beA elektronisch versenden, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen (§ 31 RAVPV).

Seit dem 1. Januar 2018 ist bei allen Gerichten des Bundes und der Länder der eRV eröffnet. Rechtsanwälte können Dokumente persönlich aus ihrem beA auch ohne qualifizierte elektronische Signatur versenden. Vom Anwalt qualifiziert signierte Dokumente können weiterhin von Mitarbeitern aus dem beA versandt werden.

Spätestens ab 1.Januar 2022 wird die Anwaltschaft flächendeckend verpflichtet sein, aktiv elektronisch mit der Justiz zu kommunizieren. Die ausführliche Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Rubrik "eJustice" unter "rechtliche Rahmenbedingung" zusammengestellt.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat unter http://bea.brak.de/ eine Informationsseite zum beA erstellt und eine Broschüre herausgegeben, die auch auf dieser Seite zum Download bereitgestellt ist.

Notare:

Bereits seit dem 1. Januar 2007 reichen die Notare ausschließlich im Wege des eRV Dokumente bei den Handelsregistern ein. Seit Mai 2010 sind auch die Vereinsregister für den eRV geöffnet. Auch bei allen Grundbuchämtern in Rheinland-Pfalz ist der eRV nunmehr eröffnet.

Die Notare sind bereits seit vielen Jahren in der Kommunikation mit den Gerichten und der Nutzung des eRV mittels des EGVP erprobt. Seit 2016 steht das besondere elektronische Notarpostfach (beN) gem. § 78 n BnotO zur Verfügung, das von der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Für Notare ändert sich daher nur der Übertragungsweg.

Download

Broschüre der Bundesrechtsanwaltskammer

Nach oben

Über das Ministerium

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Ministerium der Justiz

Social Media