• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • Leichte Sprache
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite Kampagne
  • Das Programm
    • Das Programm
    • Auftrag / Meilensteine
    • Ziele
    • Organisation
    • Stellenausschreibung
  • eJustice
    • eJustice
    • Rechtliche Grundlagen
      • Rechtliche Grundlagen
      • eRV
      • eAkte
    • Elektronischer Rechtsverkehr
      • Elektronischer Rechtsverkehr
      • De-Mail Adressen
        • De-Mail Adressen
        • Fachgerichtsbarkeit
        • Ordentliche Gerichtsbarkeit
        • Staatsanwaltschaften
      • Safe-IDs
        • Safe-IDs
        • Fachgerichtsbarkeit
        • Ordentliche Gerichtsbarkeit
        • Staatsanwaltschaften
    • Elektronische Akte
      • Elektronische Akte
      • Software
      • technische Ausstattung
    • digitale Serviceangebote
  • Behörden / Berufsträger
    • Behörden / Berufsträger
    • Behörden
    • Berufsträger
    • Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen
    • andere professionelle Prozessbeteiligte
  • News
  • Justiz Intern
  • Startseite
  • Behörden / Berufsträger
  • Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen

eBO für Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer

Für Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer steht seit 1. Juni 2022 eine besondere Form des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (kurz eBO) bereit, zu dem neben den allgemeinen Daten zum Inhaber des elektronischen Postfachs auch die Berufsträgereigenschaft „öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscherin oder Übersetzerin“ bzw. „öffentlich bestellter oder beeidigter Dolmetscher oder Übersetzer“ im SAFE-Verzeichnisdienst erfasst werden kann.

Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer können in der Folge bei der Suche im EGVP-Adressbuch über das Feld „Berufsträgereigenschaft“ gefunden und identifiziert werden. Sie können von der Justiz, Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern gefunden werden, nicht aber von anderen eBO-Postfachinhaberinnen und –Inhabern. Im EGVP-Adressbuch ist nicht erkennbar, ob es sich um eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher oder eine Übersetzerin bzw. einen Übersetzer handelt und für welche Sprache sie bzw. er bestellt oder beeidigt wurde. Sofern diese Information benötigt wird, kann in der hierfür führenden Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank unter https://www.justiz-dolmetscher.de/ recherchiert werden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das eBO und dessen Verwendung bilden das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786), die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) und die Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVB) in der jeweils gültigen Fassung.

Einrichtung

Die Freischaltung als eBO für Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer mit Berufsträgereigenschaft erfolgt in zwei Schritten. Zunächst ist ein Postfach über eine eBO-Drittanbietersoftware anzulegen und die Registrierung über den eBO-Registrierungsclient im SAFE-Verzeichnisdienst abzuschließen.

Weitere Informationen zum eBO sowie zu den verfügbaren eBO-Drittanbietersoftwareprodukten sind unter  https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php abrufbar.

Details zum Anlegen eines Postfachs für Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer und zum Abschluss des Registrierungsprozesses finden sich in dem Informationsdokument eBO für Dolmetschende.

In einem zweiten Schritt ist die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stelle zu kontaktieren und um Eintragung der Berufsträgereigenschaft zu ersuchen. In dem Ersuchen sind neben den nachprüfbaren persönlichen Daten auch die vom System während der Postfachanlage automatisiert vergebene SAFE-ID, der Status des Postfachs (freigeschaltet; noch freizuschalten) sowie die Sprache, für die die Bestellung oder Beeidigung erfolgt ist, anzugeben. Die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stelle überprüft die Angaben und veranlasst die Eintragung der Berufsträgereigenschaft.

Die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stellen sind

Oberlandesgericht Koblenz
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Schlossplatz 7
66482 Zweibrücken

Hinweis zum Registrierungs- und Freischaltprozess

Wurde für die Registrierung des eBO im SAFE-Verzeichnisdienst die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (nPA), eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) verwendet, kann die Identität online überprüft werden und das Postfach wird nach Abschluss der Registrierung direkt freigeschaltet und kann verwendet werden.

Wird eine von den Angaben im Ausweisdokument abweichende Adresse angegeben (z.B. Büro-Anschrift), wird automatisiert ein Registrierungsbrief an die angegebene abweichende Adresse versandt, mit dessen Hilfe die Registrierung vervollständigt werden kann. Nach Abschluss der Registrierung wird das Postfach direkt freigeschaltet und kann verwendet werden.

Es handelt sich bei dem Postfach dann zunächst um ein „persönliches eBO“. Dieses Postfach kann bereits vollumfänglich genutzt werden. Um ein „Dolmetschenden-eBO“ zu erhalten muss nachträglich über den Registrierungsclient das Kennzifferpräfix „Dolmetscher/Übersetzer“ und das Bundesland, in dem die Bestellung oder Beeidigung erfolgt ist, ausgewählt werden. Die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stelle veranlasst aufgrund eines Ersuchens die Erfassung der Berufsträgereigenschaft.

Wurde die Online-Ausweisfunktion nicht zur Registrierung verwendet und die Daten manuell eingegeben, muss der Identitätsnachweis immer gegenüber der für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständigen Stelle erfolgen. Nachdem um Freischaltung des eBO ersucht wurde, werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer zum persönlichen Erscheinen eingeladen. Die Identität ist sodann persönlich nachzuweisen. 

Das Kennzifferpräfix „Dolmetscher/Übersetzer“ sowie das Bundesland, in dem die Bestellung oder Beeidigung erfolgt ist, sind stets durch die Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer über den Registrierungsclient vorzunehmen. Die Eintragung der Berufsträgereigenschaft wird durch die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stelle veranlasst.

Das Ersuchen auf Eintragung der Berufsträgereigenschaft muss folgende Informationen beinhalten:

  • Name, Vorname, Adresse(n) der beantragenden Person
  • vom System vergebene Safe-ID des Postfachs
  • alle Sprachen, für die die Beeidigung oder Bestellung erfolgt ist
  • Postfach-Status (freigeschaltet oder freizuschalten; siehe oben)

Nachdem die Berufsträgereigenschaft eingetragen wurde, erhalten die Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer eine Mitteilung hierüber.

Hierzu kann das PDF-Formular Ersuchen Berufsträgereigenschaft verwendet werden.

Download

Informationsdokument eBO für Dolmetschende

Formular Ersuchen Berufsträgereigenschaft

Nach oben

Über das Ministerium

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Ministerium der Justiz

Social Media