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Elektronische Akte

Bereits heute erstellt die Justiz ihre Texte (Urteile, Beschlüsse, Eintragungen, Verfügungen, usw.) durchgängig elektronisch. Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs versenden und empfangen Justizbehörden elektronische Dokumente. Die Entscheider nutzten juristische Informationssysteme. Die Akten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden bisher aber teilweise noch in Papierform geführt. Erst die eAkte wird die bislang fehlende Verbindung zu diesen Arbeitsabläufen herstellen und die Weiterverarbeitung elektronischer Eingänge ohne zeitaufwändiges Ausdrucken und Kopieren ermöglichen.

  • Die eAkte ist immer aktuell, stets verfügbar und nie „im Umlauf“. Lästiges Suchen „verschwundener“ Akten entfällt.
  • Der gesamte Inhalt der eAkte ist elektronisch in Sekunden durchsuchbar. Mühsames Blättern zum Auffinden einer bestimmten Aktenstelle entfällt.
  • Umfangreiche Verfahren können inhaltlich besser durchdrungen, strukturiert und mit individuellen Annotationen oder Hervorhebungen versehen werden.
  • Mehrere Aktenfundstellen können nebeneinander betrachtet werden.
  • Juristische Informationsdienste können aus der eAkte heraus genutzt werden.
  • Frühere Entscheidungen sind jederzeit aufrufbar und durchsuchbar. Bei gleich gelagerten Verfahren können Textbausteine kopiert werden.
  • Lesender Zugriff ist sogar dann möglich, wenn die Datenleitungen zeitweise nicht verfügbar sind.
  • Die eAkte und alle darin befindlichen Dokumente stehen mehreren Bearbeitern gleichzeitig zur Verfügung.
  • Akteneinsicht kann grundsätzlich elektronisch gewährt werden, vorheriges Kopieren und Paginieren ist nicht mehr nötig. Das Kopieren von Zweitakten entfällt. Die Akte kann parallel zur Akteneinsicht weiterbearbeitet werden.
  • Der überwiegende Postausgang wird vollelektronisch per Mausklick versandt; das zeitintensive Ausdrucken und Kuvertieren der Dokumente entfällt.
  • Die eAkte ist mithilfe mobiler Endgeräte transportabel. Das Befördern schwerer und unhandlicher Papierakten entfällt in Zukunft.
  • Nur berechtigte Personen können die eAkte lesen und/oder verändern.
  • In den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird mehr Platz vorhanden sein, weil Aktenregale zunehmend entfallen werden.
  • Die Digitalisierung schafft moderne, zeitgemäße Arbeitsplätze. Dies ist auch ein Beitrag im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs.

Die Justiz steht in der Verantwortung, effizient zu arbeiten und die Modernisierung voranzutreiben. Daher wurde die eAkte am 1. Juni 2018 erstmals in Zivilsachen beim Landgerichte Kaiserslautern pilotiert. Seitdem wurde die eAkte bei weiteren Justizbehörden und in verschiedenen Verfahrensbereichen eingeführt. Bis zum 31. Dezember 2025 wird die flächendeckende Einführung abgeschlossen sein.

Die nachstehende Übersicht zeigt den aktuellen Stand der Einführung. Bei den aufgeführten Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften ist die eAkte in den näher bezeichneten Verfahrensarten eröffnet. Bei nicht aufgeführten Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften bzw. nicht aufgeführten Verfahrensarten ist nach wie vor die Papierakte führend.

© JM RLP

Download

eJustice rlp - Handreichung VORTEILE DER eAKTE

Software

Justiz Taste auf Tastatur

© fotolia.com

technische Ausstattung

Musterarbeitsplatz Sitzungssaal Abbildung verschiedener Hardware

© JM RLP

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