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Die Software

Die Aufgabe, eine elektronische Verfahrensbearbeitung als vollständigen Ersatz für die seit Jahrhunderten bekannte Aktenführung und Aktenhaltung in Papierform zu schaffen, ist höchst anspruchsvoll. Denn die eAkte für die Justiz gibt es nicht als fertiges Produkt. Vielmehr muss eine speziell auf die Belange der Justiz zugeschnittene Lösung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zum Einsatz kommen.

Zur Realisierung einer justiziellen eAkte hat die bayerische Justiz die Software eIP (elektronisches Integrationsportal) entwickeln lassen. Dabei wurden die speziellen Anforderungen der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis sowohl aus dem Blickwinkel der Entscheider als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unterstützungsbereichs berücksichtigt.

Am Rande der der Justizministerkonferenz am 17. November 2016 in Berlin haben Justizminister Mertin und seine Amtskollegen aus Bayern (Prof. Dr. Winfried Bausback) und Brandenburg (Stefan Ludwig) die Vereinbarung zum Beitritt der Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz zu dem von Bayern geführten Entwicklungsverbund für die elektronische Gerichtsakte (eIP) unterzeichnet.

Der Entwicklungsverbund umfasst die Länder Bayern (Federführung), Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz sowie die Republik Österreich.

eIP soll künftig als Integrationsschicht für alle (Fach-)Verfahrensbereiche zur Verfügung gestellt werden, um das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen, Textsystem, juristischer Fallbearbeitungssoftware und weiteren für die tägliche Arbeit benötigten Spezial- und Standardprogrammen zu ermöglichen.

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