Prozessbeteiligte, die regelmäßig mit der Justiz kommunizieren (und denen keines der besonderen Postfächer zur Verfügung steht), können ihre Korrespondenz auf freiwilliger Basis elektronisch durchführen. Insbesondere Dolmetscher, Steuerberate, Sachverständige oder Verbände, aber auch alle anderen Beteiligten, können über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) sicher, authentifiziert und rechtsverbindlich mit der Justiz kommunizieren Zur Teilnahme am eRV muss eine EGVP - Sende- und Empfangskomponente erworben werden. Diese wird auf dem freien Markt angeboten. Eine Übersicht über die zertifizierten Anbieter finden Sie unter http://www.egvp.de/Drittprodukte/index.php. Da professionelle Beteiligte regelmäßig Dokumente einreichen, die der Schriftform bedürfen, sind darüber hinaus eine persönliche Signaturkarte und ein Kartenlesegerät zur Erstellung von qualifizierten Signaturen erforderlich.