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Rechtliche Grundlagen

 

eJustice besteht aus zwei Komponenten:
- dem elektronischen Rechtsverkehr (eRV) und
- der Digitalisierung der Justiz durch die Einführung einer elektronischen Akte (eAkte).

Beim eRV werden Dokumente elektronisch (rechts-)sicher bei Gericht eingereicht. Da im Rahmen des eRV regelmäßig sensible Daten ausgetauscht werden, gelten besondere Vorschriften für die elektronische Kommunikation. Eine wirksame Einreichung von Schriftstücken kann daher nicht mittels einfacher E-Mail erfolgen.

Durch die eAkte werden diese Dokumente innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften elektronisch (also ohne Medienbruch) weiterverarbeitet. eJustice ist die Summe beider Teile. Zu eJustice, also zur Einführung des eRV und zur Digitalisierung der Justiz durch die eAkte, gibt es zahlreiche Regelungen in verschiedenen Gesetzen. Die einzelnen Regelungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.

 

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