Der Online-Mahnantrag ermöglicht mit einem interaktiven Antragsformular die elektronische Antragstellung für jeden Bürger. Eine Vielzahl automatischer Plausibilitätsprüfungen hilft dabei, die im Antrag geforderten Angaben korrekt zusammenzustellen. Die Anträge können in Formulare gedruckt werden, als maschinenlesbarer Barcode ausgedruckt oder - Signaturkarte vorausgesetzt - online über das EGVP übermittelt werden. Weitere Informationen zum Online-Mahnantrag finden sie unter www.online-mahnantrag.de oder auf der Seite des Amtsgerichts Mayen (www.agmy.justiz.rlp.de unter "Online Mahnantrag"), das als gemeinsames Mahngericht für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig ist.

Die Grundbücher des Landes Rheinland-Pfalz können über das Internet durch den gesetzlich bestimmten Personenkreis eingesehen werden, ohne an die Öffnungszeiten der Grundbuchämter gebunden zu sein. Die Internet-Portalseite des Elektronischen Grundbuchs ist unter www.egb.rlp.de erreichbar.

Die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister werden in Rheinland-Pfalz elektronisch geführt. Im gemeinsamen Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) können die Informationen elektronisch abgerufen werden.

Unter der Internetadresse www.insolvenzbekanntmachungen.de sind öffentliche Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalter der beteiligten Bundesländer zu finden. Eine Aktualisierung der Veröffentlichungen erfolgt mehrmals täglich.

Die Recherche im Schuldnerverzeichnis ist elektronisch im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder möglich. Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vollstreckungsportal.de.

Von 1997 bis 2010 gab das Rechtsprechungsarchiv des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz e.V. auf CD-Rom und anderen Datenträgern die Entscheidungssammlung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz einschließlich ausgewählter Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und der vier Verwaltungsgerichte des Landes als Programmversion "ESOVGRP" heraus. Seit dem Jahr 2011 steht die Sammlung mit bisher insgesamt etwa 6.500 Entscheidungen in einer eigenständigen und vollständig internetbasierten Datenbank zur Verfügung. Diese bietet eine Volltextsuche und wird ständig aktualisiert. Die Datenbank kann über die Internetseite www.esovgrp.de aufgerufen werden. In dem allgemein zugänglichen Teil können Sie die Datenbank mit ausgewählten Entscheidungen unverbindlich testen.

Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Justizvollzugseinrichtungen mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet wurden.
Inzwischen wurden bei jedem Gericht die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass dort Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128 a ZPO (und Parallelvorschriften) durchgeführt werden können. Der Zugang zu Videokonferenzen kann sowohl über einen der gängigen Internetbrowser als auch über professionelle Videogeräte gewährt werden.
So können Zeugen, Anwälte, Sachverständige oder auch Dolmetscher künftig an allen mit der Technik ausgestatteten rheinland-pfälzischen Justizbehörden per Videokonferenz zu einem Prozess zugeschaltet werden.

Die Technik kann in nahezu allen Verfahren genutzt werden. Beschleunigung von Verfahren, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, bessere Abstimmungsmöglichkeit der Termine, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten durch die Reduzierung der Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik mit sich bringt.
Nähere Hinweise können Sie dem hier verlinkten Dokument entnehmen. Als technische und organisatorische Ansprechpartner vor Ort stehen Ihnen die Videokonferenz-Beauftragten der Justizbehörden zur Verfügung. Eine Übersicht mit den Videokonferenz-Beauftragten finden Sie in der hier verlinkten Liste.

Dei Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz können Akten für die Einsichtnahme online über das Akteneinsichtsportal des Landes unter https://www.justiz-rlp-portal.de zum Abruf bereitstellen. Von dieser Möglichkeit wird regelmäßig in den Verfahren Gebrauch gemacht, die auch bereits als elektronische Akte geführt werden.

Wurde Ihnen Akteneinsicht in eine elektronische Akte gewährt so stellt Ihnen das Gericht oder die Staatsanwaltschaft schriftlich oder elektronische Angaben zum Benutzer und zum Passwort zur Verfügung. Eine Bedienungsanleitung für das Akteneinsichtsportal finden Sie hier.