Allgemeines
Zentrales Ziel des Programms eJustice rlp ist neben der abgeschlossenen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs die elektronische Weiterverarbeitung der Daten durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften ohne Medienbruch. Bis 2018 wurden die Akten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften noch ausschließlich in Papierform geführt. Erst die eAkte ermöglicht nun einen digitalen Arbeitsablauf vom elektronischen Nachrichteneingang über die elektronische Verfahrensbearbeitung bis zur elektronischen Zustellung.
Durch die eAkte wird die Dauer vieler Arbeitsschritte deutlich reduzieren. So können beispielsweise die mitunter langen Postlaufzeiten in der Kommunikation zwischen der Justiz und den Verfahrensbeteiligten, ebenso wie das Ausdrucken und Kuvertieren, zukünftig entfallen. Die Vorteile einer elektronischen Aktenführung sind vielfältig.
Bis zum 31. Dezember 2025 wird die flächendeckende Einführung der eAkte bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz abgeschlossen sein. Eine aktuelle Übersicht über den Stand der Einführungen finden Sie hier.
rechtliche Grundlagen
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) sieht ab dem 1. Januar 2026 ist die Führung elektronischer Akten in allen wichtigen Verfahrensordnungen verpflichtend vor. Seit dem Jahr 2018 kann die elektronische Aktenführung auf freiwilliger Basis durch die Landesjustizverwaltungen angeordnet werden. Soweit die elektronische Aktenführung in der Justiz vor dem 1. Januar 2026 freiwillig erfolgt bestimmen die Bundesregierung und die Landesregierungen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich den Zeitpunkt, ab dem die Akten elektronisch geführt werden.
Das Land Rheinland-Pfalz regelt die elektronische Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften durch Rechtsverordnung:
Die Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind nunmehr in der Landesverordnung über die elektronische Aktenführung bei den Gerichten und in Straf- und Bußgeldverfahren sowie über den elektronischen Rechtsverkehr Rheinland-Pfalz (EJLVO) vom 20. Oktober 2025 (GVBl 2025 S. 601) geregelt. Am 1. Juni 2018 wurde mit den erstinstanzlichen Zivilsachen beim Landgericht Kaiserslautern erstmals die eAkte bei einem Gericht in Rheinland-Pfalz eingeführt. Die genauen Zeitpunkte der Einführung der eAkte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden seit September 2022 in verschiedenen Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Justiz geregelt, welche mit der fortschreitenden Einführung der eAkte im ganzen Bundesland bis Dezember 2025 stetig erweitert wurden.