Dolmetscher und Übersetzer

Öffentlich bestellte oder beeidigte Personen, die Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbringen, können für die elektronische Kommunikation mit der Justiz das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen.

Das eBO hält speziell die Berufsträgereigenschaft „öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscherin oder Übersetzerin“ bzw. „öffentlich bestellter oder beeidigter Dolmetscher oder Übersetzer“ im SAFE-Verzeichnisdienst bereit. Dadurch können sie bei der Suche im EGVP-Adressbuch über das Feld „Berufsträgereigenschaft“ gefunden werden. Sie sind dabei nur von der Justiz, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren sowie Steuerberatern auffindbar, nicht aber von anderen eBO-Postfachinhaberin, also insbesondere nicht von Bürgerinnen und Bürgern oder Organisationen des Privatrechts. Nicht aus dem Adressbuch erkennbar ist, ob es sich um eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher oder eine Übersetzerin bzw. einen Übersetzer handelt und für welche Sprache sie bzw. er bestellt oder beeidigt wurde.

Einrichtung

Die Einrichtung und Freischaltung eines eBO für Dolmetscher bzw. Übersetzer mit Berufsträgereigenschaft erfolgt in zwei Schritten. Zunächst ist ein Postfach über eine eBO-Drittanbietersoftware anzulegen und die Registrierung über den eBO-Registrierungsclient im SAFE-Verzeichnisdienst abzuschließen. Dieser Schritt unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Einrichtung eines eBO für Bürgerinnen und Bürger . Details zum Anlegen eines Postfachs speziell für Dolmetscher und Übersetzer und zum Registrierungsprozesses finden sich in dem Informationsdokument eBO für Dolmetschende.

Nachdem ein Postfach angelegt wurde, ist in einem zweiten Schritt die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stelle zu kontaktieren und um Eintragung der Berufsträgereigenschaft zu ersuchen. In dem Ersuchen sind neben den nachprüfbaren persönlichen Daten auch die vom System während der Postfachanlage automatisiert vergebene SAFE-ID, der Status des Postfachs (freigeschaltet; noch freizuschalten) sowie die Sprache, für die die Bestellung oder Beeidigung erfolgt ist, anzugeben. Die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stelle überprüft die Angaben und veranlasst die Eintragung der Berufsträgereigenschaft.

Die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stellen sind das Oberlandesgericht Koblenz bzw. das Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken.

Registrierungs- und Freischaltprozess

Nachdem das eBO initial freigeschaltet wurde (siehe Seite Bürgerinnen und Bürger), handelt es sich bei dem Postfach zunächst um ein „persönliches eBO“. Dieses Postfach kann bereits vollumfänglich genutzt werden. Um ein „Dolmetschenden-eBO“ zu erhalten muss nachträglich über den Registrierungsclient das Kennzifferpräfix „Dolmetscher/Übersetzer“ und das Bundesland, in dem die Bestellung oder Beeidigung erfolgt ist, ausgewählt werden. Die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stelle veranlasst aufgrund eines Ersuchens die Erfassung der Berufsträgereigenschaft.

Das Kennzifferpräfix „Dolmetscher/Übersetzer“ sowie das Bundesland, in dem die Bestellung oder Beeidigung erfolgt ist, sind stets durch die Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer über den Registrierungsclient vorzunehmen. Die Eintragung der Berufsträgereigenschaft wird durch die für die Bestellung bzw. allgemeine Beeidigung zuständige Stelle veranlasst.

Das Ersuchen auf Eintragung der Berufsträgereigenschaft muss folgende Informationen beinhalten:

  • Name, Vorname, Adresse(n) der beantragenden Person
  • vom System vergebene Safe-ID des Postfachs
  • alle Sprachen, für die die Beeidigung oder Bestellung erfolgt ist
  • Postfach-Status (freigeschaltet oder freizuschalten; siehe oben)

Nachdem die Berufsträgereigenschaft eingetragen wurde, erhalten Sie eine Mitteilung hierüber. Hierzu können Sie das Online-Formular Ersuchen Berufsträgereigenschaft verwenden.