Akteneinsichtsportal des Landes

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland können Akten für die Einsichtnahme online über das Akteneinsichtsportal des Landes unter https://www.justiz-rlp-portal.de zum Abruf bereitstellen. Von dieser Möglichkeit wird regelmäßig in den Verfahren Gebrauch gemacht, die auch bereits als elektronische Akte geführt werden.

Wurde Ihnen Akteneinsicht in eine elektronische Akte gewährt, so stellt Ihnen das Gericht oder die Staatsanwaltschaft schriftlich oder elektronisch Angaben zum Benutzer und zum Passwort zur Verfügung. Eine Bedienungsanleitung für das Akteneinsichtsportal finden Sie hier.