Die Software

Die Software zur Führung einer elektronischen Akte als Ersatz für die seit Jahrhunderten bekannte Aktenführung und Aktenhaltung in Papierform benötigt eine speziell auf die Belange der Justiz zugeschnittene Lösung. Für die Bearbeitung der elektronischen Akten kommt in Rheinland-Pfalz die Softwarelösung „elektronische Integrationsportal“ (eIP) zum Einsatz, die in einem Verbund mit fünf weiteren Bundesländern entwickelt wurde. Dabei wurden die speziellen Anforderungen der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis sowohl aus dem Blickwinkel der Entscheider als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unterstützungsbereichs berücksichtigt.

Der Entwicklungsverbund umfasst die Länder Bayern (Federführung), Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz sowie die Republik Österreich.

eIP ermöglicht es, die elektronische Akte im Sinne eines einheitlichen eJustice-Arbeitsplatzes zusammen mit den Fachverfahren, die speziell bei der Justiz im Einsatz sind, und anderen zur Bearbeitung der Akte erforderlichen Anwendungen (z. B. Office-Anwendungen) zu lesen, zu erschließen und zu bearbeiten. eIP bietet dabei den einheitlichen Rahmen für das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen, Textsystem, juristischer Fallbearbeitungssoftware und weiteren für die tägliche Arbeit benötigten Spezial- und Standardprogrammen für allen Verfahrens- und Fachbereiche der Justiz!

Die technische Ausstattung

Die Einführung der eAkte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften geht mit einer grundlegenden Modernisierung der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes aller Bediensteten einher. Dazu wurde ein auf die besonderen Belange der jeweiligen Anwendergruppe angepasster, ergonomischer und anwenderfreundlicher eJustice-Arbeitsplatz entwickelt, der auch das mobile Arbeiten ermögliche.

Darüber hinaus werden alle Gerichtssäle des Landes mit moderner Medientechnik ausgestattet. Diese ermöglicht es beispielsweise, Beweismittel oder Akteninhalte für alle Prozessbeteiligte und Zuschauer auf Großflächenmonitoren zu visualisieren.