Justizminister Herbert Mertin hat heute gemeinsam mit Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff, dem Vizepräsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Ernst Friedrich Wilhelm und dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Martin Wildschütz den symbolischen Startschuss für die Pilotierung der elektronischen Akte (eAkte) in Verkehrsstrafverfahren und die Einführung der eAkte am Arbeitsgericht Kaiserslautern gegeben.
Nachdem seit September 2022 die eAkte in Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern getestet wurde, wird der Einsatz nun auch in Strafsachen erprobt. In einem ersten Schritt wird sich der Betrieb auf neu eingehende Verkehrsstrafsachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Kaiserslautern beschränken. Zur sicheren Übermittlung der Daten zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wurde eine landeseigene technische Schnittstelle zwischen Polizei und Justiz geschaffen. Hier ist Rheinland-Pfalz einer der Vorreiter in Deutschland. Justizminister Herbert Mertin erklärte hierzu: „Mit dem Probelauf bei den Verkehrsstraftaten machen wir den nächsten wichtigen Schritt hin zu einer digitalen Justiz! Durch die intensive, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz wird die Strafverfolgung effizienter. Die neuen Arbeitsabläufe sorgen unter anderem dafür, dass die Akten sowohl für die Polizei als auch für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ortsunabhängig verfügbar sind. Die Akten können parallel auf Seiten der Justiz und Polizei weiterbearbeitet und neue Informationen jederzeit elektronisch ausgetauscht werden. Vor allem in komplexen Verfahren ist dies von entscheidendem Vorteil.“ Bei einem Erfolg dieser ersten Phase der Pilotierung ist beabsichtigt, den Pilotbetrieb in Kaiserslautern zeitnah auf weitere Bereiche und Standorte auszuweiten.
Auch am Arbeitsgericht Kaiserslautern und bei den Auswärtigen Kammern Pirmasens wurde vor wenigen Tagen die eAkte eingeführt. Damit bearbeitet nun auch das erste Arbeitsgericht in Rheinland-Pfalz seine Akten in allen neuen Verfahren vollständig elektronisch. Im Februar 2024 soll sich die Einführung der eAkte am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz anschließen. Minister Mertin teilte hierzu mit:
„Die Einführung der eAkte bei den Verwaltungsgerichten und dem Finanzgericht konnte in kürzester Zeit erfolgreich abgeschlossen werden. Ich freue mich, dass die Einführung der eAkte nun auch in Arbeitsgerichtsprozessen gestartet ist, denn hierdurchgestalten wir die Arbeitsabläufe in der Justiz zeitgemäß. Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass wir als familienfreundlicher Arbeitgeber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz durch die ständige Verfügbarkeit der eAkte noch flexiblere Arbeitsformen anbieten können. Ich bin mir sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen sich an die neuen Arbeitsabläufe schnell gewöhnen werden und die eAkte bald nicht mehr missen möchten.“
Justizminister Herbert Mertin nahm seinen Besuch zum Anlass, um allen Beteiligten zu danken, die sich bereits seit vielen Jahren bei der Einführung der eAkte und insbesondere in der Projektgruppe des Programms eJustice rlp einbringen: „Rheinland-Pfalz nimmt bei der Einführung der eAkte in Deutschland eine Spitzenposition ein. Wir haben früh erkannt, dass die Digitalisierung nur als gemeinsame Kraftanstrengung der gesamten Justiz und – im Bereich der Strafsachen unter Einbeziehung der Polizei – erfolgreich gestaltet werden kann. Wie man heute sieht, trägt diese Kraftanstrengung immer mehr Früchte. Ohne den unermüdlichen und oft weit überobligatorischen Arbeitseinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre dies nicht möglich gewesen. Hierfür danke ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich. Mein besonderer Dank geht aber auch an alle Behördenleiterinnen und Behördenleiter, die sich in der Vergangenheit und aktuell zur Erprobung der eAkte bereiterklärt haben. Die Änderung der Geschäftsabläufe auf eine vollständig elektronische Arbeitsweise braucht eine gewisse Umstellungsphase, die auch mit Mehrbelastungen und Herausforderungen verbunden ist. Besonders wertvoll sind die Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer, die die eAkte auf Herz und Nieren testen, denn nur hierdurch können wir notwendige Verbesserungen zeitnah umsetzen.“
Information:
41 von 56 Gerichten in Rheinland-Pfalz arbeiten die Gerichte mit der eAkte. Seit Beginn der Umstellung wurden zum Stichtag 30.09.2023 über 200.000 elektronische Prozess- und Verfahrensakten angelegt, von denen zum genannten Datum über 160.000 vollständig digital erledigt wurden. Nach den aktuellen Planungen werden im September 2024 sämtliche ordentliche Gerichte mit der eAkte ausgestattet sein.
Mit dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz starteten die rheinland-pfälzischen Fachgerichte am 1. Februar dieses Jahres mit der Umstellung. Die Umstellung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit seinen vier Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist bereits erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist zudem eine zweite Fachgerichtsbarkeit vollständig an die eAkte angeschlossen.
Nach der geplanten Einführung der eAkte bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz im Februar 2024 soll die Umstellung auf die eAkte binnen eines Jahres bei den dann noch verbleibenden vier weiteren Arbeitsgerichten und zwei Auswärtigen Kammern erfolgen.
Der Beginn des Roll.Outs bei der Sozialgerichtsbarkeit ist für das Frühjahr 2024 geplant.