| Digitalisierung in der Justiz

Justizminister Herbert Mertin gibt Startschuss zur elektronischen Akte in der rheinland-pfälzischen Justiz – „Größte Revolution in der Justiz seit der Abschaffung des Federkiels“

Präsentation des Gerichtssaal
Justizminister Herbert Mertin

Am Landgericht Kaiserslautern gab Justizminister Herbert Mertin heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Landgerichts Markus Gietzen den symbolischen Startschuss zur Einführung der elektronischen Akte (eAkte) in der rheinland-pfälzischen Justiz. Ab heute werden alle neu eingehenden Zivilverfahren beim Landgericht Kaiserslautern ausschließlich in elektronischer und nicht mehr in Papierform geführt werden. Das Landgericht ist damit das erste rheinland-pfälzische Gericht, bei dem die elektronische Akte künftig im Echtbetrieb im Einsatz sein wird.

Justizminister Herbert Mertin erklärte hierzu: "Die Digitalisierung im Allgemeinen und die Einführung der eAkte im Besonderen stellen einen erheblichen Umbruch in der Arbeit der Justiz dar. Wie kein zweites Projekt steht sie für die Modernisierung der Justiz im digitalen Zeitalter. Wir versprechen uns von der Einführung vollelektronischer Geschäftsabläufe große Vorteile - nicht zuletzt die zügigere Bearbeitung von Verfahren. Die Justiz leistet damit ihren Beitrag zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung. Das Ziel der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte ist heute in greifbare Nähe gerückt - die größte Revolution in der Justiz seit der Abschaffung des Federkiels."

Der Präsident des Landgericht Markus Gietzen ergänzte: "Wir sind stolz darauf, am Landgericht Kaiserslautern mit der Einführung der eAkte beginnen zu dürfen. In den kommenden Monaten werden wir das System' auf Herz und Nieren' prüfen, damit andere Gerichte von unseren Erfahrungen profitieren können. Die Umstellung der Arbeitsprozesse wird vielleicht nicht immer völlig reibungslos funktionieren und auch zu gewissem Mehraufwand führen. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihr bisheriges und künftiges Engagement herzlich zu danken!"

Information:

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz stehen am Anfang eines Umbruchs, der ein Mammutprojekt für die Justiz darstellt. Bis zum 1. Januar 2026 muss die heutige Papierakte einer elektronischen Aktenführung gewichen sein. Die Justiz wird ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch einerseits eine zeitgemäße technische Ausstattung zur Verfügung stellen und anderseits den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen elektronischen Zugang zu den Gericht und Staatsanwaltschaften ermöglichen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist ein notwendiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Modernisierung der Justiz.

Bereits seit 2. November 2017 können alle Gerichte in Rheinland-Pfalz im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs elektronische Nachrichten, wie z.B. Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze, empfangen. Ein Zugang mittels herkömmlicher E-Mail ist dabei jedoch nicht möglich, da die Daten in gerichtlichen Verfahren besonderer Sensibilität unterliegen und die Übermittlungswege - durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung - besonders gesichert werden müssen. Weitere Informationen über den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr findet man unter <link www.erv.justiz.rlp.de/>www.erv.justiz.rlp.de</link>.

Durch den elektronischen Rechtsverkehr können bereits heute die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente elektronisch eingereicht werden. Die Einführung einer führenden elektronischen Akte ist daher konsequent und zeitgemäß, um voll elektronische Arbeitsabläufe zu gewährleisten. Sie bietet viele Vorteile für alle Beteiligten. Die Umsetzung wird allerdings mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da die Einführung in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften jeweils erprobt und dann schrittweise pro Standort erfolgen muss.

Insgesamt sind 83 Justizbehörden mit über 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszustatten und mit dem neuen Arbeitsmedium vertraut zu machen. Die Justiz in Rheinland-Pfalz wird diese Umstellung mit größter Sorgfalt, aber auch schnellstmöglich vorantreiben. Das Gesetz sieht vor, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 alle Akten nur noch elektronisch geführt werden dürfen.

Die Nutzung der elektronischen Akte bedingt nicht nur eine moderne Ausstattung der Büroarbeitsplätze. Eine besondere Herausforderung liegt auch in der Ertüchtigung der Gerichtssäle. Bei über 250 Gerichtssälen des Landes sind teilweise auch Baumaßnahmen unumgänglich um moderne Medientechnik und die erforderliche Netzinfrastruktur zu implementieren. Bei den historischen Gebäuden sind bei der Modernisierung auch Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten.

Für die Neuausstattung der Gerichtssäle ist unter anderem der Einsatz moderner, flach abklappbarer Monitore vorgesehen, auf denen der Akteninhalt entweder mittels Touchfunktion oder Mausklick aufgerufen und umgeblättert werden kann. In Zukunft sollen Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte weder versteckt hinter Aktenstapeln, noch hinter Monitoren sitzen. Über Großflächenbildschirme können Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit gemeinsam Einblick in Akteninhalte, etwa Bild- und Filmmaterial, nehmen.

Mit der Vielzahl von technischen, aber auch personellen, strategischen, rechtlichen, organisatorischen, finanziellen, organisationskulturellen und sozialen Herausforderungen der Einführung einer elektronischen Akte in der Justiz beschäftigt sich ein bei dem Ministerium der Justiz angesiedelte Programm "eJustice rlp". Informationen finden sich unter <link www.ejustice.rlp.de/>www.ejustice.rlp.de</link>.

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