| Rheinland-Pfalz erprobt den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei den Gerichten

Justizminister Herbert Mertin: „Künstliche Intelligenz mit und für die Menschen in der Justiz“

Am Landgericht Kaiserslautern hat kürzlich die Pilotierung einer neuen Software begonnen, die in einem Zeitraum von drei Monaten im Bereich der Serviceeinheiten der Zivilabteilungen erprobt werden soll. Das eingesetzte Softwaresystem nutzt diverse Techniken aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und ermöglicht dabei eine weitgehend automatisierte Kategorisierung, Dokumententrennung und Metadatenerfassung bei der Veraktung eingehender Dokumente für die elektronische Gerichtsakte.
Foto einer Videoaufnahme des Justizministers Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

 

„Justiz wird von Menschen für Menschen gemacht: Das gilt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Rechtsuchenden als Ansprechpartner bei Gericht zur Verfügung stehen, die Akten bearbeiten oder für Sicherheit sorgen bis zu den Richterinnen und Richtern, denen das Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt anvertraut hat. Wir nutzen zusätzlich auch künstliche Intelligenz –  mit und für die in der Justiz tätigen Menschen, um deren tägliche Arbeit zu erleichtern. Denn das kennen wir alle: Digitalisierung verändert Prozesse und kann auch zu Mehraufwänden führen, zum Beispiel beim Anlegen und Strukturieren einer neuen elektronischen Akte (eAkte): Bei der Papierakte konnten neue Eingänge – nachdem der Aktendeckel einmal angelegt und die Daten der Beteiligten im System erfasst waren – „abgeheftet“ werden. Anspruchsvoller gestaltet sich die Bearbeitung des Eingangs elektronischer Dateien in Zeiten der eAkte.

So müssen die eingegangenen Dateien getrennt werden, z.B. in Hauptdokument und Anlagen. Schließlich müssen alle Dateien kategorisiert werden, d.h. es muss erfasst werden, ob es sich um eine Klage oder Klageerwiderung oder andere Prozesserklärungen handelt. Dies ist erforderlich, damit sich die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der eAkte später noch in der Vielzahl von Dateien zurechtfinden. Dabei sind wir uns alle einig, dass die Digitalisierung in Form der Einführung der eAkte ein wichtiger und richtiger Schritt ist – nicht nur aus Aspekten des Umweltschutzes durch die Einsparung tausender ausgedruckter bzw. kopierter Seiten, sondern auch aus Aspekten der besseren Bearbeitung durch mehrere Personen, auch an anderen Orten als dem Gericht und durch die Möglichkeit der Texterkennung in den elektronischen Dokumenten. Die Arbeit mit der Akte soll für die Bediensteten der Serviceeinheiten nun wieder so einfach wie zu Zeiten der Papierakte werden. Daher haben wir uns in Rheinland-Pfalz für die Entwicklung einer Software eingesetzt, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Serviceeinheiten bei den oben genannten Arbeitsschritten unterstützt“, erklärte Justizminister Herbert Mertin.

Rheinland-Pfalz liegt mit dem Projekt weit vorne im Länderkreis bei der Nutzung von KI-Lösungen in der Justiz. Da die Bediensteten das Landgerichts Kaiserslautern im Umgang mit der elektronischen Gerichtsakte bereit sehr erfahren sind, wurde die Entscheidung getroffen, eine Erprobung zunächst bei den dortigen Zivilabteilungen durchzuführen.

Das vom Ministerium der Justiz gegründete Projekt SMART (kurz für: semantische Metadatengewinnung und automatisierte Textanalyse) hatte zuletzt erfolgreich technische und fachliche Machbarkeitsstudien durchgeführt. Dazu wurde die Software umfassend auf die Belange der Zivilsachen angelernt und trainiert. Nach der Pilotierung soll abschließend bewertet werden, ob die Software in der Justiz eingesetzt werden soll. Die Erprobung dient auch dazu, technische und organisatorische Optimierungsmöglichkeiten zu finden. Diese können wir dann gegebenenfalls beim geplanten landesweiten Einsatz gewinnbringend berücksichtigen.

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