| Digitalisierung der Justiz

Justizminister Herbert Mertin: Rheinland-Pfalz nimmt bei elektronischer Akte viel beachtete Spitzenposition ein

Minister der Justiz Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

„Die Justiz hat mit der Einführung der elektronischen Gerichtsakte einen Umbruch eingeleitet, durch den sie moderner und noch bürgerfreundlicher wird. Die elektronische Akte (eAkte) ist daher das zentrale Element der Strategie für das digitale Leben im Justizbereich. Gerade in der jetzigen Krise zeigen sich die Vorteile der Digitalisierung. Sie hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass unsere Justiz ihre Aufgaben weiter erledigen kann. Die Funktionsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Justiz war und ist stets gewährleistet, insbesondere konnten die Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit gerichtliche Hilfe zum Schutz ihrer Grundrechte in Anspruch nehmen“, erklärte Justizminister Herbert Mertin heute nach der Sitzung des Digitalisierungskabinetts.

Seit der ersten Pilotierung in Rheinland-Pfalz am 1. Juni 2018 wurde die eAkte in Zivilsachen bereits bei 14 Gerichten, darunter den Oberlandesgerichten in Koblenz und Zweibrücken und bei sechs der acht Landgerichte eingeführt. Bei den beiden verbliebenen Landgerichten und zwei weiteren Amtsgerichten soll die Einführung noch in diesem Jahr erfolgen. Im Ländervergleich nimmt Rheinland-Pfalz damit eine viel beachtete Spitzenposition ein.

Darüber hinaus erfolgten bis heute Pilotierungen in den Bereichen Familie, Betreuung und Immobiliarvollstreckung. Für das kommende Jahr sind weitere Pilotierungen bei den Fachgerichten sowie in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen geplant und werden derzeit bereits intensiv vorbereitet.

Zudem hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland mit dem Onlineportal www.justiz-rlp-portal.de die Möglichkeit geschaffen, im Internet Einsicht in die elektronischen Gerichtsakten zu nehmen. Die Einsichtnahme ist bei allen Gerichten möglich, die bereits mit der eAkte arbeiten. So kann Akteneinsicht schnell, kontaktlos und ohne Einschränkungen gewährt werden.

„Dort, wo die eAkte schon eingeführt ist, können die Bediensteten die Aktenbearbeitung sofort und ohne Qualitätseinbußen von zu Hause aus erledigen. Die eAkte leistet damit, schon in dieser noch frühen Phase der Einführung, einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unserer Gerichte“, so der Minister abschließend.

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