Die Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Justiz schreitet weiter voran. Ab dem heutigen Tag wird in Bad Kreuznach ein großer Teil der neu eingehenden Strafverfahren vollständig digital bearbeitet. Gleichzeitig startet die elektronische Akte am ersten Sozialgericht des Landes in Mainz. Damit ist die eAkte in Rheinland-Pfalz in allen Gerichtsbarkeiten angekommen.
Justizminister Herbert Mertin hat heute gemeinsam mit Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff, dem Vizepräsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Ernst Friedrich Wilhelm und dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Martin Wildschütz den symbolischen Startschuss für die Pilotierung der elektronischen Akte (eAkte) in Verkehrsstrafverfahren und die Einführung der eAkte am Arbeitsgericht Kaiserslautern gegeben. Nachdem seit September 2022 die eAkte in Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern getestet wurde, wird der Einsatz nun auch in Strafsachen erprobt.
Auch am Arbeitsgericht Kaiserslautern und bei den Auswärtigen Kammern Pirmasens wurde vor wenigen Tagen die eAkte eingeführt. Damit bearbeitet nun auch das erste Arbeitsgericht in Rheinland-Pfalz seine Akten in allen neuen Verfahren vollständig elektronisch. Im Februar 2024 soll sich die Einführung der eAkte am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz anschließen.
Am 1. Februar 2023 haben Justizminister Herbert Mertin, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Lars Brocker und der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz Dr. Ralf Geis in Koblenz den Startschuss für die Pilotierung der elektronischen Akte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben. Ab diesem Tag bearbeiten die Bediensteten des Verwaltungsgerichts in Koblenz ihre Akten in allen neuen Verfahren vollständig elektronisch. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird die elektronische Akte zunächst in Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die erstinstanzlich elektronisch geführt worden sind, einführen.
Ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz rückt näher. Zum Jahreswechsel steht die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, den elektronischen Rechtverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften aktiv zu nutzen.
Die Justiz hat mit der Einführung der elektronischen Gerichtsakte einen Umbruch eingeleitet, durch den sie moderner und noch bürgerfreundlicher wird. Im Ländervergleich nimmt Rheinland-Pfalz in Sachen eAkte eine viel beachtete Spitzenposition ein.
Am 3. September 2019 wurden bei den Land- und Amtsgerichten in Koblenz und Frankenthal (Pfalz) die elektronische Akte in Zivilsachen eingeführt.
In Frankenthal haben der Präsident des Landgerichts Harald Jenet und der Direktor des Amtsgerichts Dr. Michael Steitz mit Vertretern des Ministeriums, des Pfälzischen Oberlandesgerichts und den Vorständen der örtlichen Anwaltsvereine die Einführung der elektronischen Akte in Zivilsachen gefeiert.
Justizminister Herbert Mertin gab am 3. Dezember 2018 Startschuss zum nächsten Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung der Justiz - in Bad Kreuznach wird der medienbruchfreie Instanzenzug pilotiert.
Am 1. Juni 2018 gab Herr Minister Mertin den Startschuss zur Einführung der rechtsverbindlichen eAkte in erstinstanzlichen Zivilsachen beim Landgericht Kaiserslautern.